Bitte aktiviere JavaScript!

WECHSEL VON EINER HÖHEREN IN DIE UNTERE MANNSCHAFT
Falls ein Junior innerhalb von 4 Wochen zweimal in Meisterschaftsspielen (ausgenommen Pokalspielen) einer höheren Mannschaft eingesetzt wird, so verliert er die Spielberechtigung für die Meisterschaftsspiele der unteren Mannschaft. (§ 8 (2) JSpO).
Bei allen Mannschaften, die in Spielklassen auf Kreisebene spielen, gelten als höhere Mannschaft nur Mannschaften der gleichen Altersklasse (§ 4, (7) JSpO).
46
Wenn er innerhalb von 10 Tagen (Schutzfrist) in keinem weiteren Meisterschaftsspiel mitgewirkt hat, kann er wieder in der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Findet innerhalb dieser 10 Tage mehr als ein Meisterschaftsspiel der unteren Mannschaft statt, ist die Schutzfrist nach der Durchführung des ersten Spiels beendet (§ 8 (3) JSpO). Durch den berechtigten Einsatz wird er wieder Spieler der unteren Mannschaft. Dieses gilt an einem Spieltag jedoch nur für höchstens 2 Spieler einer höheren Mannschaft und ist nur bis zum 4.-letzten Meisterschaftsspiel möglich.
Jeder Verein kann an einem Spieltag bis zu zwei Junioren einer höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft ein- setzen, wenn diese Junioren nach dem letzten Pflichtspiel in der höheren Mannschaft zehn Tage an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben.
In den letzten 3 Meisterschaftsspielen und anschließenden Entscheidungs- und Qualifikationsspielen dürfen grund- sätzlich keine Spieler der höheren Mannschaft in der unteren Mannschaft eingesetzt werden.
Der Verein, der einen in der Schutzfrist befindlichen Spieler einsetzt, verliert die Punkte aus diesem Meisterschaftsspiel und wird mit einem Ordnungsgeld belegt. Der Spieler wird nicht bestraft (§ 8 (7) JSpO).